Die Qual mit der Maschinenrichtlinie

Ihre Maschine ist auslieferungsfertig. Sie wurde mechanisch zusammengesetzt, elektrisch verdrahtet und bekam eine Software installiert.

Bei Sonderprojekten, die nicht zu dem Standard Ihres Portfolios zählen, wurde sicher kurz vor der Fertigstellung die ein oder andere unplanmäßige Änderung vorgenommen.

Sie sind froh, dass dies zeitlich in Ihren, wie so oft knappen, Herstellungsprozess gepasst hat.

Doch nun verlangt das europäische Parlament und der Rat der europäischen Union, dass Sie als Hersteller einer Maschine die Richtlinie 2006/42/EG anwenden.

Für Sie bedeutet das, dass die Maschine nicht nur dem Stand der Technik entsprechen muss, sondern auch, dass diese Maschine eine technische Dokumentation benötigt.

Einerseits wurden die kurzfristigen Änderungen nur schlecht bis gar nicht dokumentiert.

Andererseits fordert das Lastenheft Ihres Kunden, dass Sie nicht nur diese Richtlinie, sondern auch Normen anwenden, von denen Sie noch nie gehört haben.

In einem Jahr erscheinen über 2.000 Normen und dies unabhängig von der Überarbeitung der bereits vorhandenen.

Um bei diesem stetigen Wechsel den Überblick zu behalten bedarf es einiges an Fachwissen.

Zu der Maschinendokumentation gehören auch die Nachweise von den Teilen Ihres Zulieferanten.

Der ganze Prozess, von der Erstellung der Schaltpläne, Aufnahme der Änderungen, bis hin zum Zusammentragen aller relevanten Daten, kostet viel Zeit und damit Ihre wertvollen Ressourcen.

Daher ist die Frage „Wieso sollte die Maschinenrichtline überhaupt angewandt werden?“ nur nahe liegend.

Die Richtline anzuwenden ist verpflichtend und damit auch der komplette Prozess der Dokumentation. Sollte die Richtlinie noch auf eine weitere Norm verweisen, wird diese automatisch rechtsverbindlich und muss ebenso angewandt werden.

Die Konsequenzen der nicht Einhaltung sind vielseitig.

Dies kann nicht nur das Untersagen des Vertriebes und das in Verkehr bringen in den EU-Binnenmarkt durch die

Marktaufsicht oder der Arbeitsschutzbehörde mit sich tragen. Ferner kann auch eine Rückrufaktion durch die Behörden verordnet werden.

Sind die Mängel geringer, sind Sie als Hersteller trotzdem verpflichtet eine Nachbesserung durchzuführen.

Wird die Richtline nachlässig umgesetzt, kann die Marktaufsicht Bußgelder von bis 100.000 Euro verhängen.

Ist durch das Missachten der wirtschaftliche Vorteil größer, wird das Bußgeld im Einzelfall höher angesetzt.

Eine strafrechtliche Verfolgung ist unter dem Umstand eines Personenschadens durch fehlende oder falsche Dokumentation möglich.

Der Imageschaden wäre immens und das Vertrauen des Kunden dahin.

Um gar nicht in diese Lage zu kommen, sollte Sie die Maschinenrichtlinien und deren dazugehörigen Normen beachten.

Sicher stellt Sie das vor einen enormen zeitlichen und personellen Aufwand. Sollten Sie dies nicht wollen oder aufbringen können, erstellt TQ-concept für Sie die Dokumentation.

Für Sie schlagen wir uns durch den Normen-Dschungel und überprüfen die jeweiligen Normen und deren Forderungen an die von Ihnen produzierten Maschinen.

Wir führen die Risikobeurteilung durch und erstellen anhand von dieser die Sicherheitshinweise.

Ihre Wünsche an die Bedienungsanleitung lassen wir selbstverständlich normgerecht einfließen.

Am Ende halten Sie alle benötigten Daten in der Hand und können sich mit einem sicheren Gefühl zurücklehnen.

Durch uns sparen Sie Zeit und Ressourcen und können sich auf das Herstellen der Maschinen konzentrieren, denn wir liefern die nötige Dokumentation innerhalb des Herstellungsprozesses der Maschine.

Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf.

Kontakt | TQ-Concept (tq-concept.de)