Haben Sie die Verordnungen der Ökodesign Richtlinie der EU auf dem Schirm?

Sie sind Hersteller oder Importeur von Elektrogeräten?

Dann betrifft Sie die Richtlinie 2009/125/EG und deren aktuellen Neuerungen.

Ziel der Norm ist es, einen Rahmen zu stellen, indem die Anforderungen an die Hersteller zur umweltgerechten Gestaltung und die Energieeffizienz von Produkten festgelegt und erhöht werden.

Aber dadurch, dass das Thema Nachhaltigkeit und umweltgerechte Gestaltung immer relevanter wird, reicht es nicht mehr aus, nur die Norm von 2009 zu beachten, sondern auch die geltenden Verordnungen dazu.

Sicherlich denken Sie jetzt, eine Norm, die 2009 verabschiedet wurde, hält Ihr Produkt ohne Frage ein. Häufig ist dies leider nicht der Fall. Die verschiedenen Verordnungen beinhalten unterschiedliche gestaffelte Fristen, die eine Steigerung der Effizienz des Produktes vorsehen.

Die Anforderungen, die an die Fristen gekoppelt sind, werden im Laufe der Zeit höher.

Dabei bekam die Änderung, die das Produkt „Staubsauger“ betraf, am meisten öffentliche Aufmerksamkeit. Bei diesem Produkt galt ab 01.09.2014, dass die Nennleistung nicht über 1600 Watt liegen darf. Im Jahr 2017 wurde dies noch einmal auf 900 Watt mit einer höheren Staubaufnahme verschärft.

Seit März 2021 gilt für einige Produktgruppen die Ressourceneffizienzanforderung. In dieser Anforderung geht es um die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, deren Höchstlieferzeiten und den Zugang zu Reparatur und Wartungsinformationen.

Ein Beispiel des Umfanges der Forderungen zeigt sich an der EU-Verordnung 2019/2024 für Kühlschränke:

Ersatzteile:

-        die Verfügbarkeit von Ersatzteilen muss mindestens acht Jahre nach Inverkehrbringen gewährleistet werden. Unter Ersatzteile fallen unter anderem Thermostate, Sensoren, Dichtungen und Leiterplatinen.

-        Ersatzteile müssen ohne dauerhafte Beschädigung mit handelsüblichem Werkzeug am Gerät austauschbar sein

-        Die Bestellung dieser Teile und die Montageanleitung kleinerer Reparaturen müssen öffentlich zugänglich sein.

Lieferzeiten:

-        Es muss sichergestellt sein, dass die Ersatzteile innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Bestellung geliefert werden.

Reparatur und Wartungsinformationen:

-        Die Ausgabe von gerätespezifischen komplexeren Reparatur- und Wartungsinformationen erfolgt nur an fachlich kompetente Reparateure (Unternehmer/ Dienstleister).

Den Überblick bei diesen vielen Verordnungen und Fristen zu behalten, ist für die meisten Unternehmer nicht einfach. Möchten Sie Ihr Produkt weiter auf dem europäischen Markt vertreiben, ist die Einhaltung zwingend notwendig. Auf eine Nichteinhaltung kann die Aufsichtsbehörde, in Deutschland die Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung, empfindliche Sanktionen veranlassen. Diese reichen von der Registrierung und Veröffentlichung des Unternehmens in einem europäischen Melde- und Informationssystem bis hin zu Bußgeldern von 50.000 Euro.

Wenn Sie den unerfreulichen Kontakt mit den Behörden vermeiden wollen, und trotzdem nicht sicher sind, ob Sie alle Anforderungen einhalten, nehmen Sie sich diesem unvermeidlichen Thema an.

Ist das Ihnen zu aufwendig und entspricht sowieso nicht Ihrem Kernkompetenzbereich, dann melden Sie sich bei uns.

Kontakt | TQ-Concept (tq-concept.de)

Mit Ihnen überprüfen wir, inwieweit Sie betroffen sind und welche Anforderungen Sie einhalten müssen.

Denn für Sie schlagen wir uns präzise durch den Richtliniendschungel.